Kosten für große Dienstwohnung eines Botschafters als Werbungskosten abziehbar
- Ibrahim Cakir
- 28. Okt. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 24. Nov. 2021
Werbungskosten eines Botschafters für seine Dienstwohnung im Ausland sind nicht mit der Begründung zu kürzen, die Wohnung sei unangemessen groß, wenn der Diplomat vom Auswärtigen Amt ausdrücklich angewiesen worden war, die Wohnung in der Botschaft zu beziehen.
Quelle: FG Rheinland-Pfalz 22.6.21, 3 K 1255/20, Rev. zugelassen, iww.de/astw, Abruf-Nr. 224570

Comments