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Kostenbeteiligung an Corona-Rückholaktion als außergewöhnliche Belastung abziehbar?

Aufgrund der Coronapandemie wurden im März 2020 weltweit Reisebeschränkungen erlassen. Da durch diese Beschränkungen viele deutsche Staatsangehörige nicht mehr aus dem Ausland nach Deutschland reisen konnten, startete das Auswärtige Amt eine Rückholaktion. Da die Rückholaktion auf Grundlage von § 6 Konsulargesetz (KonsG) erfolgte, wurden den Reisenden ca. 40 % der Aufwendungen der Rückholaktion in Rechnung gestellt.



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