Ermittelt ein Unternehmer seinen Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung und zahlt im Rahmen der Fimenwagengestellung eine Leasing-Sonderzahlung, kann es passieren, dass das Finanzamt diese Leasing-Sonderzahlung bei Ermittlung des Privatanteils nach der 1 %-Regelung bei der Kostendeckelung auf die Leasinglaufzeit verteilt. Zurecht, wie das Finanzgericht Niedersachsen nun urteilte.
FG Niedersachsen, 13.1.20, 8 K 98/19
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