top of page

Leasing-Sonderzahlung bei Kostendeckelung auf dem Prüfstand

Ermittelt ein Unternehmer seinen Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung und zahlt im Rahmen der Fimenwagengestellung eine Leasing-Sonderzahlung, kann es passieren, dass das Finanzamt diese Leasing-Sonderzahlung bei Ermittlung des Privatanteils nach der 1 %-Regelung bei der Kostendeckelung auf die Leasinglaufzeit verteilt. Zurecht, wie das Finanzgericht Niedersachsen nun urteilte.


FG Niedersachsen, 13.1.20, 8 K 98/19


 
 
 

Comments


White on Transparent.png

Standort Mainz:

Zweigstelle Frankfurt:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

06131 464 88 70

069 153 294 512

0621 438 55 336

bottom of page