Leistungen der Verfahrenspfleger können nach EU-Recht umsatzsteuerbefreit sein
- Ibrahim Cakir
- 21. Apr. 2022
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Die nach §§ 276 , 317 FamFG gerichtlich bestellten Verfahrenspfleger für Betreuungs- und Unterbringungssachen können sich auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen (BFH 25.11.21, V R 34/19).

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