Die formularmäßige Vereinbarung von Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen mit Unternehmern durch allgemeine Geschäftsbedingungen der darlehensgebenden Bank ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
LG Duisburg, Urteil vom 15.04.2016 (Az. 7 S 111/15)
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