Kommt Sparkassenkunde mit dem Wunsch, einen S-Scala-Vertrag abschließen zu wollen, und nimmt die Sparkasse dieses Angebot an, ohne dass die Parteien über einzelne vertragliche Regelungen gesprochen haben, hat der Kunde die der Sparkasse bekannte Werbeaussage zur Grundlage seines Angebots gemacht.
Eine Sparkasse kann den mit ihr abgeschlossenen „S-Scala“-Ratensparvertrag nicht mit Hinweis auf das historische Niedrigzinsniveau kündigen.
LG Ulm, Urteil v. 26.01.2015, 4 O 273/13
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