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Lohnsteuerliche Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen zum elektronischen Heilberufsausweis

Auf Bund-Länder-Ebene wurde die Frage erläutert, wie Arbeitgeberzuschüsse zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) lohnsteuerlich zu behandeln sind.


Folgendes wurde dabei beschlossen:

  • Übernimmt der Arbeitnehmer die Kosten für den Erwerb des eHBA für seine in Heilberufen tätigen Arbeitnehmer, ist ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers und damit kein Arbeitslohn anzunehmen und

  • dass es sich bei der Pauschale, die in Heilberufen tätige Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 3 der Vereinbarung zur Finanzierung der bei den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten im Rahmen der Einführung und des Betriebs der Telematikinfrastruktur nach § 291a Abs. 7a SGB V von ihrem Arbeitgeber erhalten, nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt

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