Bereits zum 23.12.2020 ist eine Neuregelung der §§ 656c und 656d BGB eingetreten. Danach sind sowohl der Veräußerer als auch der Erwerber einer Immobilie hälftig zur Entrichtung der Maklerprovision verpflichtet.
Quelle: https://www.iww.de/astw/sonstige-steuern/grunderwerbsteuer-maklergebuehr-als-gegenleistung-f142886
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