Das Bundesfinanzministerium hat ein neues Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteueranmeldungszeiträume ab August 2022 veröffentlicht. Hintergrund für die Veröffentlichung dieses neuen Musters zur Lohnsteuer-Anmeldung 2022 ist die im Steuerentlastungsgesetz eingeführte Energiepreispauschale (EPP).
Quelle: BMF 18.7.22, IV C 5 ‒ S 2533/19/10026, iww.de/astw, Abruf-Nr. 230322
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