Überträgt ein Einzelunternehmer sein Unternehmensvermögen mit Ausnahme des Anlagevermögens auf eine KG, die seine bisherige Unternehmenstätigkeit fortsetzt und das Anlagevermögen auf eine GbR, die das Anlagevermögen ihrem Gesellschaftszweck entsprechend der KG unentgeltlich zur Verfügung stellt, liegt nur im Verhältnis zur KG eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung (§ 1 Abs. 1a UStG) vor. Für die Übertragung auf die GbR gilt dies nicht.
BFH 3.12.2015, V R 36/13
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