Das Niedersächsische FG hält die Vorschriften über die Abgeltungsteuer in § 32d Abs. 1 EStG i.V.m. § 43 Abs. 5 EStG für mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Es hat sie daher dem BVerfG zur Prüfung vorgelegt.
Quelle: Niedersächsisches FG v. 18.3.2022 - 7 K 120/21
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