Nutzungsentschädigung nach Darlehenswiderruf als steuerpflichtige Einkünfte
- Ibrahim Cakir
- 18. Aug. 2022
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Ein nach Widerruf der dem Kreditverhältnis zugrunde liegenden Willenserklärung des Darlehensnehmers und Wandlung des Darlehensvertrags in ein Rückgewährschuldverhältnis von der Bank geleisteter Ersatz für Nutzungsvorteile aus laufenden Zins- und Tilgungszahlungen unterliegt der Einkommensteuer. Bei einem dem Steuerpflichtigen zugewandten Vergleichsbetrag hat eine Aufteilung des Vergleichsbetrags in eine nichtsteuerbare (Rück-)Erstattung erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen einerseits und einen steuerpflichtigen Ersatz für die aus den erlangten Zins- und Tilgungsleistungen gezogenen Nutzungen andererseits zu erfolgen.
Quelle: FG Köln 19.1.22, 5 K 1371/20, Rev. BFH VIII R 6/22, iww.de/astw, Abruf-Nr. 230665

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