Viele Darlehensnehmer nutzten in den vergangenen Jahren die Möglichkeit, ihren Darlehensvertrag aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zu widerrufen. Das Ziel war klar: Darlehensnehmer versuchten so, einen Darlehensvertrag mit niedrigeren Zinsen abschließen oder die Restschuld ohne Vorfälligkeitsentschädigung tilgen zu können. In bestimmten Fällen musste die Bank einen Nutzungsersatz an den Darlehensnehmer bezahlen.
Quelle: LfSt Bayern, Fachinformation zum 2.6.22, S 2204.1.1-4
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