Weil der Kommanditist einer GmbH & Co. KG angab, den Firmenwagen (Fiat Doblo, Erstzulassung 2012) nicht privat zu nutzen, da ihm privat ständig und uneingeschränkt eine Mercedes C-Klasse zur Verfügung stand, konnte der Anscheinsbeweis einer auch privaten Nutzung des Firmenwagens erfolgreich erschüttert werden, obwohl es sich bei der Mercedes C-Klasse um ein älteres (Erstzulassung 1997), dem Firmenwagen aber dennoch in Status und Gebrauchswert vergleichbares Fahrzeug handelt.
FG Niedersachsen 19.2.20, 9 K 104/19, iww.de/astw, Abruf-Nr. 215553
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