„Wirtschaftsgut“ i. S. d. § 15a UStG und damit Berichtigungsobjekt ist bei einem in Abschnitten errichteten Gebäude der Teil, der entsprechend dem Baufortschritt in Verwendung genommen worden ist.
Quelle: BFH 29.4.20, XI R 14/19, iww.de/astw, Abruf-Nr. 217476
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