top of page

OLG Düsseldorf - Bankrecht - Pfandrecht der Sparkasse

Aktualisiert: 11. März 2022

Die abstrakte Saldoforderung eines Rechnungsabschlusses entsteht im Zweifel erst nach Ablauf der 6-Wochen-Frist des Nr. 7 Abs. 3 AGB-SpK, nach der Rechnungsabschlüsse mangels Einwendungen als genehmigt gelten.


Als Sicherheit im Rahmen des AGB-Pfandrechts kann lediglich der jeweilige Tagessaldo dienen, der vor der Verrechnung zuletzt bestanden hat. Verfügt der Kunde nicht über den Tagessaldo, wird er wiederum im Kontokorrent verrechnet, so dass ein davor entstandenes Pfandrecht an dem jeweiligen Tagessaldo untergegangen ist.


Erst mit der Entstehung der verpfändeten Forderung wird die insolvenzrechtliche Kongruenz hergestellt, welche auf bestimmte, wenigstens identifizierbare Gegenstände gerichtet ist; denn erst zu diesem Zeitpunkt wird der Anspruch auf das Pfandrecht auf einen bestimmten Pfandgegenstand konkretisiert.


OLG Düsseldorf, Urteil v. 12.11.2015, I-12 U 58/14

Steuer, Steuerrecht, Recht, Anwalt, Rechtsanwalt, Kanzlei, Gesetz, Steuerstrafrecht, Kryptowährung, Strafrecht, Strafe, Selbstanzeige, Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, Finanzbehörde, Ermittlung, Verdacht, Hilfe, Verfahren, Polizei, Beschluss, Urteil, Steuern, Bitcoin, Bankrecht, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verteidigung, Kompetenzen, Fristen, Lohnsteuer, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Hausdurchsuchung, Gericht, Gerichtsverfahren, Verjährung, Strafverfolgung, Zinsen, Hinterziehungszinsen, Arrest, Rechtsbehelf, Beschwerde, Einspruch, Haft, Untersuchungshaft, Rechtsmittel, Steuerstreit, Betriebsprüfung, Finanzamt, Klage, Finanzgericht, Geld, Schwarzgeld, Formal, Materiell, Beweis, Beweisantrag, Bundesfinanzhof, Revision, Berufung, Rechtsschutz, Vollstreckung, Zwangsvollstreckung, Steuerberatung, Prüfungsanordnung, Steuerbescheid, Klage, Kosten, Wiedereinsetzung, Selbstständigkeit, Lohnsplitting, Scheinselbstständigkeit, Veruntreuung, Blockchain, Steuerpflicht, Lendig, Staking, Anzeigepflicht, Wallet, Ermittlungsbehörde, Versteuern, steuerlich, Mainz, Frankfurt, Köln, Staatsanwalt, KSW, Steuerfrei, Verteidigung, Ansprechpartner, Zoll, Abgabenordnung, rechtswidrig, Rechtswidrigkeit, Finanzgerichtsprozess, Aussetzung, Sammelauskunftsersuchen, Datenanfrage, Corona, Coronasteuer, Coronavirus

 
 
 

Comments


White on Transparent.png

Kanzlei

Mainz:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

06131 464 88 70

Zweigstelle

Frankfurt:

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

069 153 294 512

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

0621 438 55 336

bottom of page