OLG Rostock - Preisklauseln unwirksam - Sparkasse - Übersendung von Kontoauszügen Preisklauseln einer Sparkasse für die Übersendung von Kontoauszügensind der Inhaltskontrolle unterworfen und im Falle des Verstoßes gegen § 675d Abs. 3 BGB unwirksam.OLG Rostock, Urteil vom 21.10.2015 (Az. 2 U 23/15)
Preisklauseln einer Sparkasse für die Übersendung von Kontoauszügensind der Inhaltskontrolle unterworfen und im Falle des Verstoßes gegen § 675d Abs. 3 BGB unwirksam.OLG Rostock, Urteil vom 21.10.2015 (Az. 2 U 23/15)
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