Pensionsverpflichtungen, die im Rahmen eines Betriebsübergangs entgeltlich erworben wurden, sind mit ihren Anschaffungskosten und nicht mit dem Teilwert nach § 6a Abs. 3 EStG zu bewerten. Der entgeltliche Erwerb einer Verpflichtung löst grundsätzlich keinen "Erwerbsgewinn" aus.
FG Münster 15.6.2011, 9 K 1292/07 K
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