Tritt der den doppelten Haushalt führende Ehegatte die wöchentliche Familienheimfahrt aus privaten Gründen nicht an, sind die Aufwendungen für die stattdessen durchgeführte Besuchsfahrt des anderen Ehegatten zum Beschäftigungsort keine Werbungskosten. Es fehlt insoweit an der beruflichen Veranlassung der Fahrten.
BFH 2.2.2011, VI R 15/10
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