Der Verkauf von privat erworbenen Gegenständen über die Internetauktion eBay unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Etwas anderes kann dann gelten, wenn eBay dazu benutzt wird, um auf längere Dauer und mit erheblicher Intensität, eine Vielzahl von Gegenständen zu angemessenen Entgelten weiterveräußern zu können.
FG Baden-Württemberg 18.7.2012, 14 K 702/10
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