Das Hessische FG hat in zwei Entscheidungen zur Problematik steuerbegünstigter Entschädigungen Stellung genommen. Es hat dabei klargestellt, dass es bei der Frage, ob eine steuerbegünstigte Entschädigung vorliegt, maßgeblich auf die konkreten Umstände des Einzelfalles und auf die vertraglichen Vereinbarungen ankommt.
Hessisches FG 1.8.2012, 10 K 761/08 u.a.
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