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Reguläre Anpassung der Renten im Beitrittsgebiet an das Westniveau

Die zusammen mit der „normalen“ Erhöhung der Renten erfolgende Angleichung der Renten im Beitrittsgebiet an das Westniveau stellt eine regelmäßige Rentenanpassung im Sinne des§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 7 EStGdar. Sie kann daher nicht zu einer Neuberechnung des steuerfreien Teils der Altersrente (sog. Rentenfreibetrag) führen.


BFH 3.12.18,X R 12/18,iww.de/astw, Abruf-Nr.214456

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