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Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung im Konzern

Erleidet eine GmbH oder eine AG einen Vermögensverlust oder kommt es zu einer verhinderten Vermögensmehrung aus gesellschaftsrechtlichen Gründen, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Das bedeutet: Der Gewinn der GmbH oder der AG erhöht sich und beim Gesellschafter kommt es zum Bezug von Kapitalvermögen. Das Finanzgericht Nürnberg stellte hierzu fest: Die Abtretung einer Forderung durch eine Konzerngesellschaft an eine andere Konzerngesellschaft ohne Gegenleistung stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung zugunsten der Muttergesellschaft dar.


Quelle: FG Nürnberg 24.11.20, 1 K 395/18, NZB BFH I B 14/21, iww.de/astw, Abruf-Nr. 223076


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