Am 26.11.2021 hat der Bundesrat der „Zwölften Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ für das Jahr 2022 zugestimmt.
In dieser Verordnung sind folgende Sachbezugswerte für 2022 enthalten:
Sachbezug für Verpflegung: Der Monatswert beträgt 270 EUR, der Sachbezug für ein Frühstück 1,87 EUR und für ein Mittag- oder Abendessen jeweils 3,57 EUR.
Sachbezug für Unterkunft für das Jahr 2022: Der Sachbezugswert für Unterkunft beträgt 241 EUR.
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