Sanierungsmaßnahmen an einem im EU-Ausland belegenen Baudenkmal
- Ibrahim Cakir
- 25. Juni 2021
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 11. Jan. 2022
Die Steuerbegünstigung für Sanierungsmaßnahmen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmal im EU-Ausland kann nicht gewährt werden, wenn die Baumaßnahmen nicht in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde durchgeführt worden sind, obwohl das nationale Denkmalschutzrecht des anderen EU-Mitgliedstaats eine solche Abstimmung vorsieht.
Quelle: FG Baden-Württemberg 14.1.21, 3 K 1948/18, Rev. zugelassen, iww.de/astw, Abruf-Nr. 222743

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