Bei der schenkweisen Übertragung eines Ferienhauses unter Ehegatten findet die Steuerbefreiung für "Familienheime" nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG keine Anwendung. Für die Gewährung der Steuerbefreiung ist es Voraussetzung, dass der übertragene Grundbesitz den Mittelpunkt des familiären Lebens der Ehegatten bzw. der Familie bildet.
FG Münster 18.5.2011, 3 K 375/09 Erb
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