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Selbst getragene Krankheitskosten können nicht beim Sonderausgabenabzug berücksichtigt werden

Verzichtet ein Steuerpflichtiger auf die Erstattung seiner Krankheitskosten, um von seiner privaten Krankenversicherung eine Beitragserstattung zu erhalten, können diese Kosten nicht von den erstatteten Beiträgen abgezogen werden, die ihrerseits die Höhe der abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Buchst. a S. 3 EStG reduzieren.

BFH 29.11.2017, X R 3/16

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