Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer
- Ibrahim Cakir
- 30. Apr. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags bei Fehlen gewerblicher Einkünfte ohne Berücksichtigung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG zu ermitteln ist.
BFH v. 14.11.2018 - II R 64/15
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