Werden in einem Versorgungsvertrag Erhöhungen der Barleistungen vereinbart und werden diese nicht zeitnah umgesetzt, scheidet ein Sonderausgabenabzug aus. So lautet das Urteil des FG Niedersachsen.
FG Niedersachsen 27.6.19, 11 K 291/18, Rev. BFH X R 3/20, iww.de/astw, Abruf-Nr. 216269
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