Sondervergütungen für die Hingabe von Darlehen
- Ibrahim Cakir
- 28. Sept. 2020
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Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG ist auf solche Zinszahlungen der Gesamthand nicht anzuwenden, die als Sondervergütungen den Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft nicht mindern.
BFH 6.2.20, IV R 5/18, iww.de/astw, Abruf-Nr. 215813
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