Sondervergütungen für die Hingabe von DarlehenDas Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG ist auf solche Zinszahlungen der Gesamthand nicht anzuwenden, die als Sondervergütungen den Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft nicht mindern.BFH 6.2.20, IV R 5/18, iww.de/astw, Abruf-Nr. 215813Quelle: https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/3c-estg-sonderverguetungen-fuer-die-hingabe-von-darlehen-f131393
Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG ist auf solche Zinszahlungen der Gesamthand nicht anzuwenden, die als Sondervergütungen den Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft nicht mindern.BFH 6.2.20, IV R 5/18, iww.de/astw, Abruf-Nr. 215813Quelle: https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/3c-estg-sonderverguetungen-fuer-die-hingabe-von-darlehen-f131393
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