Nach dem Wortlaut des § 6 Abs. 5 S. 4 EStG können im Fall der unentgeltlichen Übertragung eines Einzelwirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebs- in das Gesamthandsvermögen im Fall einer Veräußerung innerhalb der Sperrfrist des § 6 Abs. 5 S. 4 EStG die stillen Reserven über die Bildung einer negativen Ergänzungsbilanz neutralisiert werden. Eine Ausnahme wonach dies für einen zu 100 Prozent an der GmbH & Co. KG beteiligten Kommanditisten nicht geltend soll, lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen.
FG Düsseldorf 6.7.2012, 3 K 2579/11 F
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