Mit BMF-Schreiben v. 19.7.2022 hat die Finanzverwaltung umfassend zum Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen Stellung genommen.
Mit dem BMF-Schreiben v. 19.7.2022 wurde das BMF-Schreiben vom 27.12.2002 (BStBl I 2002, 1399) grundlegend überarbeitet und zu folgenden Punkten Stellung genommen:
Steuerabzugspflicht,
Einbehaltung, Abführung und Anmeldung des Abzugsbetrages,
Abrechnung mit dem Leistenden,
Haftung,
Widerruf und Rücknahme der Freistellungsbescheinigung,
Bemessungsgrundlage und Höhe des Steuerabzugs,
Entlastung aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen,
Anrechnung des Steuerabzugsbetrages,
Erstattungsverfahren,
Sperrwirkung gegenüber § 160 AO, § 42d Absatz 6 und 8 sowie § 50a Absatz 7 EStG,
Zuständiges Finanzamt,
Anwendung.
Quelle: BMF-Schreiben v. 19.7.2022 - IV C 8 - S 2272/19/10003 :002, DOK 2022/0652449
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