Die Steuerermäßigung gem. § 35a EStG betrifft nicht nur Leistungen, die innerhalb der räumlichen Grenzen des eigenen Grundstücks erbracht werden. Auch Kosten für solche Erschließungsmaßnahmen, die auf einer an das Grundstück angrenzenden Straße durchgeführt werden müssen, sind begünstigt.
FG Berlin-Brandenburg 15.8.2012, 7 K 7310/10
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