Eine Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG begehrte mit ihrer Klage die Einordnung ihrer Einkünfte als solche aus freiberuflicher Tätigkeit (FG Düsseldorf 26.11.20, 9 K 2236/18 F) .
Das beklagte Finanzamt qualifizierte die Einkünfte der Klägerin als solche aus Gewerbebetrieb. Dieser Einordnung schloss sich unser 9. Senat in seinem Urteil vom 26.11.2020 an.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die vom Senat zugelassene Revision wurde eingelegt und ist unter dem Az. VIII R 31/20 anhängig.
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