Steuerermäßigung nach § 34 EStG für zusammengeballte Überstundenvergütungen
- Ibrahim Cakir
- 8. Apr. 2022
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Nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, sind mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind.
Quelle: BFH v. 02.12.2021 - VI R 23/19

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