Der BFH hat die Kriterien festgelegt, nach denen zu beurteilen ist, ob die ausländische Gesellschaft einer inländischen Kapitalgesellschaft entspricht (BFH 18.5.21)
Ist eine inländische Kapitalgesellschaft an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt und erhält von dieser Ausschüttungen, sind diese Ausschüttungen nur dann nach § 8b Abs. 1 S. 1 KStG steuerbefreit, wenn die ausländische Gesellschaft vom Typ her einer inländischen Kapitalgesellschaft entspricht.
Quelle: IWW Gestaltende Steuerberatung 11.12.2021·Fachbeitrag ·Kapitalgesellschaften
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