Nach einer Pressemitteilung vom 2.9.20 der Finanzverwaltung Hamburg (www.iww.de/s4046) wurde eine Internetplattform im Rahmen eines sog. internationalen Gruppenersuchens der Steuerfahndung Hamburg verpflichtet, steuerlich relevante Daten für zahlreiche deutsche Vermieter, die ihren Wohnraum über diese Internetplattform vermietet haben, an die deutsche Steuerverwaltung herauszugeben. Diese Daten werden nun von der Steuerfahndung Hamburg ausgewertet.
Quelle:
Ott, PStR 18, 173 zur Selbstanzeige bei airbnb-Einkünften
Roth, PStR 21, 49
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