Derzeit ist der Bitcoin auf Kurs in Richtung Allzeithoch. Auch Alternativen zu der Leitkryptowährung wie Ether, Ripple, Polkadot und andere bewegen sich in die gleiche Richtung. Spätestens seit den positiven Kursausbrüchen 2017 dürften private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowährungen die Aufmerksamkeit der Steuerbehörden geweckt haben. Eine Entscheidung des FG Nürnberg bietet nun Anlass, sich mit einer möglichen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowährungsgewinnen zu beschäftigen.
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Alle ansehenDas deutsche Steuerrecht regelt die Verjährungsfristen für Steuerschulden je nach Situation unterschiedlich. Die sogenannte...
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