Erbt ein Kind von seinem biologischen Vater, findet auf das Erbe nicht die für Kinder günstige Steuerklasse I Anwendung, sondern es wird nach der Steuerklasse III besteuert. Dasselbe gilt, wenn der biologische Vater seinem Kind zu Lebzeiten eine Schenkung macht.
BFH 5.12.19,II R 5/17,iww.de/astw, Abruf-Nr.214712 Quelle: https://www.iww.de/astw/sonstige-steuern/15-erbstg-steuerklasse-beim-erwerb-vom-biologischen-vater-f128580
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