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Steuerliche Behandlung von Fremdwährung-Edelmetall-Pensionsgeschäften

Werden Edelmetallbestände für einen bestimmten Zeitraum auf Banken übertragen und zu einem von vornherein festgelegten Zeitpunkt und Rückkaufpreis auf den Steuerpflichtigen zurückübertragen, liegen sonstige Einkünfte aus Leistungen i. S. d.§ 22 Nr. 3 EStGvor. Wurden Veräußerungspreis und Rückkaufpreis in US-Dollar vereinbart, ist die positive Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und dem Rückkaufpreis allein zum Zeitpunkt der Veräußerung der Edelmetallbestände zu ermitteln und in Euro umzurechnen.


FG Köln 27.3.19, 3 K 769/16, Rev.BFH IX R 20/19,iww.de/astw, Abruf-Nr.213384

 
 
 

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