In einem aktuellen BMF-Schreiben wird zu Einzelfragen der Abgeltungsteuer Stellung genommen. Interessant sind vor allem die Ausführungen zu negativen Einlagezinsen. Grundsätzlich sind Negativzinsen, die eine Bank auf angelegtes Vermögen erhebt, steuerlich unbeachtlich. Doch bei Anlageprodukten mit gestaffelten Zinskomponenten (Staffelzinsen) ist die Gesamtverzinsung im Zeitpunkt des Zuflusses zu betrachten. Folge: Bei einer insgesamt positiven Verzinsung dürfen die Negativzinsen bei solchen Anlageprodukten mit den positiven Zinsen steuermindernd saldiert werden.
Quelle: BMF 19.2.21, IV C 1 - S 2252/19/10003 :007, Rz. 129a, iww.de/astw, Abruf-Nr. 220719
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