Der Verweis von § 3 Nr. 40c S. 2 EStG auf S. 1 bezweckt gerade, dass die infolge der Veräußerungsfiktion - statt eines Kaufpreises - zufließende Einnahme wie der Bezug eines Kaufpreises behandelt wird. Infolgedessen ist auch unter der Geltung des Teileinkünfteverfahrens die in § 17 EStG vorgesehene Gleichbehandlung einer Veräußerung von Gesellschaftsanteilen mit der Liquidation der Gesellschaft nach § 17 Abs. 4 EStG sichergestellt.
FG Düsseldorf 16.5.2013, 12 K 2963/12 E
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