Mit BMF-Schreiben v. 27.2.2023 hat die Finanzverwaltung zu möglichen steuerlichen Erleichterungen im Zusammenhang mit der Erdbebenkatastrophe in der Türkei und in Syrien Stellung genommen.
Quelle: BMF-Schreiben v. 27.2.2023 - IV C 4 - S 2223/19/10003 :019, DOK 2023/0154386
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