Das steuerliche Abzugsverbot für die sogenannte Bankenabgabe ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ‒ jedenfalls für Beitragsjahre bis einschließlich 2014 ‒ verfassungsgemäß und mit Unionsrecht vereinbar.
Quelle: BFH 1.7.20, XI R 20/18, iww.de/astw, Abruf-Nr. 219770
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