Der Gesetzgeber hat mit § 40b Abs. 4 EStG eine Pflichtsteuerschuld des Arbeitgebers für Sonderzahlungen an einen Pensionsfonds i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 2 EStG eingeführt. Sonderzahlungen i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 2 EStG liegen nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut der Norm nur vor, wenn sie neben laufenden Zahlungen an einen Pensionsfonds geleistet werden.
FG Köln 27.9.2018, 6 K 814/16
Comments