Betreuungsleistungen eines selbständig tätigen Berufsbetreuers sind nicht von der Umsatzsteuer befreit. Eine Befreiung ergibt sich weder aus dem nationalen Umsatzsteuerrecht noch aus EU-Recht.
FG Münster 16.6.2011, 5 K 3437/10 U
Betreuungsleistungen eines selbständig tätigen Berufsbetreuers sind nicht von der Umsatzsteuer befreit. Eine Befreiung ergibt sich weder aus dem nationalen Umsatzsteuerrecht noch aus EU-Recht.
FG Münster 16.6.2011, 5 K 3437/10 U