Aufgrund einer Haftbeschwerde hat sich das OLG Frankfurt/M als erstes Obergericht mit der strafrechtlichen Würdigung des Cum-Ex-Skandals befasst und ist zu der Erkenntnis gelangt, dass die Tatvorwürfe als gewerbsmäßiger Bandenbetrug zu werten sind.
Quelle: OLG Frankfurt/M 9.3.21, 2 Ws 132/20; PM Nr. 16/2021 v. 12.3.21

Comments