top of page

Teilwertzuschreibung von Fremdwährungsverbindlichkeiten bei fundamentaler Änderung der Daten

Eine Teilwertzuschreibung wegen voraussichtlich dauernder Werterhöhung von Verbindlichkeiten aus Fremdwährungsdarlehen ist zulässig, wenn der Euro-Wert gegenüber der Fremdwährung aufgrund einer fundamentalen Änderung der wirtschaftlichen oder währungspolitischen Daten der beteiligten Währungsräume gesunken ist. Eine solche Änderung ist anzunehmen, wenn sich die Verhältnisse zwischen den betroffenen Währungsräumen aus Sicht des Bilanzstichtags so außerordentlich und nachhaltig geändert haben, dass nicht angenommen werden kann, der Wechselkurs zu dem Zeitpunkt der Eingehung der Verbindlichkeit werde sich ohne Weiteres wieder einstellen.


Quelle: BFH 10.6.21, IV R 18/18, iww.de/astw, Abruf-Nr. 225541


Steuer, Steuerrecht, Recht, Anwalt, Rechtsanwalt, Kanzlei, Gesetz, Steuerstrafrecht, Kryptowährung, Strafrecht, Strafe, Selbstanzeige, Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, Finanzbehörde, Ermittlung, Verdacht, Hilfe, Verfahren, Polizei, Beschluss, Urteil, Steuern, Bitcoin, Bankrecht, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verteidigung, Kompetenzen, Fristen, Lohnsteuer, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Hausdurchsuchung, Gericht, Gerichtsverfahren, Verjährung, Strafverfolgung, Zinsen, Hinterziehungszinsen, Arrest, Rechtsbehelf, Beschwerde, Einspruch, Haft, Untersuchungshaft, Rechtsmittel, Steuerstreit, Betriebsprüfung, Finanzamt, Klage, Finanzgericht, Geld, Schwarzgeld, Formal, Materiell, Beweis, Beweisantrag, Bundesfinanzhof, Revision, Berufung, Rechtsschutz, Vollstreckung, Zwangsvollstreckung, Steuerberatung, Prüfungsanordnung, Steuerbescheid, Klage, Kosten, Wiedereinsetzung, Selbstständigkeit, Lohnsplitting, Scheinselbstständigkeit, Veruntreuung, Blockchain, Steuerpflicht, Lendig, Staking, Anzeigepflicht, Wallet, Ermittlungsbehörde, Versteuern, steuerlich, Mainz, Frankfurt, Köln, Staatsanwalt, KSW, Steuerfrei, Verteidigung, Ansprechpartner, Zoll, Abgabenordnung, rechtswidrig, Rechtswidrigkeit, Finanzgerichtsprozess, Aussetzung, Sammelauskunftsersuchen, Datenanfrage

Comments


White on Transparent.png

Standort Mainz:

Zweigstelle Frankfurt:

Anni-Eisler-Lehmann Str. 3

55122 Mainz

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

06131 464 88 70

069 153 294 512

0621 438 55 336

bottom of page