Temporäre Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistung
Einem internen Schreiben der Finanzverwaltung sind folgende interessante Aussagen zur temporären Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zu entnehmen.
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