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Umsätze aus Schwimm- und Aqua-Fitnesskursen privater Anbieter sind nicht steuerfrei

Die Umsätze aus Schwimm- und Aqua-Fitnesskursen eines privaten Anbieters unterfallen nicht der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 S. 1 UStG, wenn die Kurse nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen sind bzw. die Teilnahme an diesen Kursen für die Teilnehmer ärztlich verordnet ist. Ein Steuerpflichtiger erlangt die Eigenschaft als Einrichtung mit sozialem Charakter nicht schon dadurch, dass er sich auf die Richtlinie beruft.

FG Münster 13.12.2011, 15 K 1041/08 U

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